| |
agb
allgemeine geschäftsbedingungen
§1 allgemeine leistungen:
deliver24 stellt eine über das internet erreichbare dienstleistung
dar, deren gegenstand es ist, direkte bestellungen bei unseren
partner - lieferservicen zu vermitteln. die leistung wird erbracht
von der fa. lampe & fonarob gbr (im folgenden übermittler).
eine gewähr für die richtigkeit der daten wird dabei
nicht übernommen. anspruch auf vollständigkeit der daten
besteht nicht.
§2 leistungen des übermittlers:
a) der übermittler ermöglicht direkte bestellvorgänge
im internet nach vorgabe des warenangebots des partner - lieferservices. der lieferservice ist für die aktualität seines angebotes selbst verantwortlich.
der partner - lieferservice erhält die bestellung durch weiterleitung
auf sein faxgerät. technisch bedingte zeitliche verzögerungen
im bereich einiger minuten sind dabei nicht auszuschließen.
b) für die in § 2 bezeichneten leistungen zahlt der
partner - lieferservice die im leistungsangebot ausgewiesenen
oder die in der vereinbarung festgelegten preise.
c) der übermittler sagt eine erreichbarkeit des webservers
von 95 % im jahresmittel zu. hiervon ausgenommen sind zeiten,
in denen der webserver aufgrund von technischen oder sonstigen
problemen, die nicht im einflussbereich des übermittlers
liegen (höhere gewalt, verschulden dritter etc.) über
das internet nicht zu erreichen ist.
§3 leistungen des partner - lieferservices:
a) es obliegt den partner - lieferservicen, die identität
des bestellers zu verifizieren, da der übermittler keine
gewähr für wahrheitsgemäße angaben des bestellers
übernimmt. der übermittler übernimmt keine haftung
für schäden, die aus fehlzustellungen der partner -
lieferservice entstehen.
b) für die in § 2 bezeichneten leistungen zahlt der
partner - lieferservice die im leistungsangebot ausgewiesenen
preise.
c) der übermittler stellt seine leistungen zum 25. eines
monats in rechnung. alle vereinbarten pauschalen sind innerhalb
von 10 tagen nach rechnungsstellung fällig. für den
fall, dass der partner - lieferservice seine zahlungsverpflichtung
nicht rechtzeitig erfüllt, schuldet er vom fälligkeitszeitpunkt
an zusätzlich zinsen in höhe von 1,5 % monatlich.
f) sollte sich der partner - lieferservice länger als eine
woche mit seinen fälligen zahlungen in verzug befinden, darf
der übermittler bis zum ausgleich aller forderungen das angebot
des partner - lieferservices für abrufe dritter sperren.
g) bei allen vereinbarten preisen handelt es sich um festpreise.
eine rückerstattung an den partner - lieferservicen ist ausgeschlossen.
h) bei fahrlässigen handlungen, wie.z.b. kein funktionierendes fax, lieferung nicht ausgeführt, weil kein fahrer anwesend gewesen sind etc, ermächtigen den übermittler eine vertragsstrafe gegenüber dem lieferservice auszusprechen und einzufordern. es obliegt dem übermittler, das angebot des lieferservice zeitweilig offline zu nehmen.
§4 preisänderung:
der übermittler ist berechtigt, die preise nach schriftlicher
vorankündigung mit einer frist von einem monaten zu erhöhen.
in diesem fall hat der partner - lieferservice das recht, den
vertrag ohne einhaltung einer frist zu dem termin zu kündigen,
an dem die preisänderung wirksam wird, wenn die preisanhebung
über die allgemeine preissteigerung wesentlich hinausgeht.
§5 dauer des vertrages, kündigung:
a) dieser vertrag wird für unbefristet abgeschlossen, beginnend
mit dem datum des beginns der leistungserbringung durch deliver24.
einer angabe von gründen bedarf es für die kündigung
nicht. geleistete zahlungen für service-dienstleistungen
können nicht erstattet werden.
b) das recht zur fristlosen kündigung aus wichtigem grund
bleibt davon unberührt. als wichtiger grund für die
kündigung des vertrages durch den übermittler gilt insbesondere
ein verstoß des partner - lieferservicen gegen gesetzliche
verbote, insbesondere die verletzung strafrechtlicher, urheberrechtlicher,
wettbewerbsrechtlicher, namensrechtlicher oder datenschutzrechtlicher
bestimmungen
ein zahlungsverzug, der länger als zwei wochen andauert
die fortsetzung sonstiger vertrags-verstöße
nach abmahnung durch den übermittler
eine grundlegende änderung der rechtlichen oder technischen
standards im internet, wenn es für den übermittler dadurch
unzumutbar wird, seine leistungen ganz oder teilweise weiter zu
erbringen.
§6 leistungsangebot und allgemeine geschäftsbedingungen:
der übermittler erbringt seine leistungen im übrigen
nach maßgabe seines leistungsangebots und seiner allgemeinen
geschäftsbedingungen. leistungsangebot und allgemeine geschäftsbedingungen
sind bestandteil dieses vertrags und liegen dem partner - lieferservicen
vor und sind auf der website einsehbar.
§7 leistungen des übermittlers:
a) soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf der
übermittler die ihm obliegenden leistungen auch von fachkundigen
mitarbeitern oder dritten erbringen lassen.
b) soweit einzelne leistungen des übermittlers nach zeitlichem
aufwand abgerechnet werden, hat der partner - lieferservice anspruch
auf monatliche abrechnungen. darin soll die art der abgerechneten
leistung und die aufgewendete zeit bezeichnet werden. für
leistungen, die der übermittler auf wunsch des partner -
lieferservices an einem anderen ort, als seinem geschäftssitz
erbringt, kann er auch an- und abfahrtszeiten berechnen. für
jeden gefahrenen kilometer steht ihm eine pauschale von €
0,50 zu.
§8 rechte dritter:
a) der partner - lieferservice versichert ausdrücklich, dass
die bereitstellung und veröffentlichung der inhalte der von
ihm eingestellten nach seinen informationen und/oder für
ihn vom übermittler erstellten webseiten weder gegen deutsches
noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes heimatrecht,
insbesondere urheber-, datenschutz- und wettbewerbsrecht, verstößt.
der übermittler behält sich vor, seiten, die inhaltlich
bedenklich erscheinen, von einer speicherung auf seinem server
auszunehmen. den anbieter wird er von einer etwa vorgenommenen
löschung der seiten unverzüglich informieren. das gleiche
gilt, wenn der übermittler von dritter seite aufgefordert
wird, inhalte auf seinen webseiten zu ändern oder zu löschen,
weil sie angeblich fremde rechte verletzen. es entsteht für
den übermittler keine prüfungspflicht.
§ 9 datenschutz:
a) falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart,
gelten die durch deliver24 unterbreiteten informationen als vertraulich.
b) der partner - lieferservice und nutzer ist damit einverstanden, dass persönliche
daten (bestandsdaten) und andere informationen, die sein nutzungsverhalten
betreffen (z.b. zeitpunkt, anzahl und dauer der verbindungen und
bestellvorgänge usw.), vom übermittler während
der dauer des vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit
dies zur erfüllung des vertragszweck, insbesondere für
abrechnungszwecke, erforderlich ist. mit der speicherung erklärt
er sein einverständnis. die erhobenen bestandsdaten verarbeitet
und nutzt der übermittler auch zur beratung seiner partner
- lieferservice, zur werbung und zur marktforschung für eigene
zwecke und zur bedarfsgerechten gestaltung seiner telekommunikationsleistungen.
der partner - lieferservice kann einer solchen nutzung seiner
daten widersprechen.
c) der übermittler verpflichtet sich, dem partner - lieferservice
auf verlangen jederzeit über den gespeicherten datenbestand,
soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich auskunft
zu erteilen. der übermittler wird weder diese daten noch
den inhalt privater nachrichten des partner - lieferservices ohne
dessen einverständnis an dritte weiterleiten. dies gilt nur
insoweit nicht, als der übermittler gesetzlich verpflichtet
ist, dritten, insbesondere staatlichen stellen, solche daten zu
offenbaren oder soweit international anerkannte technische normen
dies vorsehen und der partner - lieferservice nicht widerspricht.
d) der übermittler weist den partner - lieferservice ausdrücklich
darauf hin, dass der datenschutz für datenübertragungen
in offenen netzen, wie dem internet, nach dem derzeitigen stand
der technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. der
partner - lieferservice weiß, dass der übermittler
das auf dem webserver gespeicherte seitenangebot und unter umständen
auch weitere dort abgelegte daten des partner - lieferservices
aus technischer sicht jederzeit einsehen kann. auch andere teilnehmer
am internet sind unter umständen technisch in der lage, unbefugt
in die netzsicherheit einzugreifen und den nachrichtenverkehr
zu kontrollieren.
§10 haftungsbeschränkung:
a) der partner lieferservice und der besteller erklärt
sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die nutzung des
dienstes auf seine eigene gefahr erfolgt.
b) der partner lieferservice und der besteller haftet für
jegliche inanspruchnahme des dienstes, die durch die benutzerkennung
des partner - lieferservicen oder der von ihm bezeichneten benutzer
erfolgt.
c) weder deliver24 noch dessen informationslieferanten, lizenzgeber,
angestellte oder vertreter gewährleisten, dass der dienst
ununterbrochen und fehlerfrei zur verfügung steht, ebenso
wenig sichern die vorgenannten personen zu oder übernehmen
die gewährleistung dafür, dass durch die benutzung der
dienste bestimmte ergebnisse erzielt werden können.
d) der dienst wird so erbracht, wie er aktuell vorliegt, ohne
dass irgendeine ausdrückliche oder stillschweigende zusicherung
insbesondere hinsichtlich des bestehens von urheber- oder sonstigen
rechten, der handelstauglichkeit oder der eignung für einen
bestimmten zweck gegeben wird.
e) die vorstehenden haftungsausschlüsse gelten nicht, soweit
nach den auf diese vereinbarung anwendbaren gesetzen gehaftet
wird.
f) weder deliver24 noch andere personen, die an der entwicklung,
herstellung oder bereitstellung des dienstes beteiligt sind, haften
für schäden aller art, insbesondere nicht für folgeschäden
wie entgangener gewinn, die im rahmen der benutzung des dienstes
oder der unmöglichkeit oder erschwerung der benutzung des
dienstes oder als folge der verletzung einer gewährleistungs-verpflichtung
entstanden sind.
g) der partner - lieferservice erkennt ausdrücklich an, dass
die bedingungen dieser bestimmung auch für drittlieferungen
gelten. der übermittler haftet für schäden, die
von ihm oder seinen erfüllungsgehilfen grob fahrlässig
oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. bei der verletzung
wesentlicher vertragspflichten ist die haftung in fällen
einfacher fahrlässigkeit bei vermögensschäden der
art nach auf vorhersehbare, unmittelbare schäden und der
höhe nach auf die höhe der je nach tarif angefallenen
gebühr für ein jahr beschränkt. im übrigen
ist die haftung ausgeschlossen.
§11 freistellung
der partner - lieferservice verpflichtet sich, den übermittler
im innenverhältnis (zwischen übermittler und partner
- lieferservice) von allen etwaigen ansprüchen dritter freizustellen,
die auf rechtswidrigen handlungen des partner - lieferservicen
oder inhaltlichen fehlern der von diesem zur verfügung gestellten
informationen oder der über das internet bestellten waren
beruhen. dies gilt insbesondere für urheber-, datenschutz-
und wettbewerbsrechtsverletzungen.
§12 anwendbares recht, gerichtsstand
der vertrag unterliegt deutschem recht. sofern der partner - lieferservice
vollkaufmann ist, sind die für den sitz des übermittlers
örtlich zuständigen gerichte ausschließlich zuständig.
der übermittler kann klagen gegen den partner - lieferservicen
auch an dessen wohn- oder geschäftssitz erheben.
§13 sonstiges:
a) änderungen oder ergänzungen dieses vertrages gelten
nur dann, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. das gilt auch
für eine änderung dieser schriftformklausel.
b) alle erklärungen des übermittlers können auf
elektronischem weg an den partner - lieferservicen gerichtet werden.
dies gilt auch für abrechnungen im rahmen des vertragsverhältnisses.
c) der partner - lieferservice kann mit forderungen gegenüber
dem übermittler nur aufrechnen, wenn sie anerkannt oder rechtskräftig
festgestellt sind. sollte eine bestimmung dieses vertrages unwirksam
sein oder werden oder sollte der vertrag eine ausfüllungsbedürftige
lücke enthalten, so berührt dies die wirksamkeit der
übrigen bestimmungen nicht. an die stelle der unwirksamen
bestimmung oder der lücke tritt eine dem wirtschaftlichen
zweck der vereinbarung nahe kommende regelung, die von den parteien
vereinbart worden wäre, wenn sie die unwirksamkeit der bestimmung
gekannt hätten.
berlin, den 29.09.2004
ihr deliver24-team
|