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allgemeine geschäftsbedingungen


§1 allgemeine leistungen:
deliver24 stellt eine über das internet erreichbare dienstleistung dar, deren gegenstand es ist, direkte bestellungen bei unseren partner - lieferservicen zu vermitteln. die leistung wird erbracht von der fa. lampe & fonarob gbr (im folgenden übermittler). eine gewähr für die richtigkeit der daten wird dabei nicht übernommen. anspruch auf vollständigkeit der daten besteht nicht.


§2 leistungen des übermittlers:
a) der übermittler ermöglicht direkte bestellvorgänge im internet nach vorgabe des warenangebots des partner - lieferservices. der lieferservice ist für die aktualität seines angebotes selbst verantwortlich. der partner - lieferservice erhält die bestellung durch weiterleitung auf sein faxgerät. technisch bedingte zeitliche verzögerungen im bereich einiger minuten sind dabei nicht auszuschließen.
b) für die in § 2 bezeichneten leistungen zahlt der partner - lieferservice die im leistungsangebot ausgewiesenen oder die in der vereinbarung festgelegten preise.
c) der übermittler sagt eine erreichbarkeit des webservers von 95 % im jahresmittel zu. hiervon ausgenommen sind zeiten, in denen der webserver aufgrund von technischen oder sonstigen problemen, die nicht im einflussbereich des übermittlers liegen (höhere gewalt, verschulden dritter etc.) über das internet nicht zu erreichen ist.


§3 leistungen des partner - lieferservices:
a) es obliegt den partner - lieferservicen, die identität des bestellers zu verifizieren, da der übermittler keine gewähr für wahrheitsgemäße angaben des bestellers übernimmt. der übermittler übernimmt keine haftung für schäden, die aus fehlzustellungen der partner - lieferservice entstehen.
b) für die in § 2 bezeichneten leistungen zahlt der partner - lieferservice die im leistungsangebot ausgewiesenen preise.
c) der übermittler stellt seine leistungen zum 25. eines monats in rechnung. alle vereinbarten pauschalen sind innerhalb von 10 tagen nach rechnungsstellung fällig. für den fall, dass der partner - lieferservice seine zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig erfüllt, schuldet er vom fälligkeitszeitpunkt an zusätzlich zinsen in höhe von 1,5 % monatlich.
f) sollte sich der partner - lieferservice länger als eine woche mit seinen fälligen zahlungen in verzug befinden, darf der übermittler bis zum ausgleich aller forderungen das angebot des partner - lieferservices für abrufe dritter sperren.
g) bei allen vereinbarten preisen handelt es sich um festpreise. eine rückerstattung an den partner - lieferservicen ist ausgeschlossen.
h) bei fahrlässigen handlungen, wie.z.b. kein funktionierendes fax, lieferung nicht ausgeführt, weil kein fahrer anwesend gewesen sind etc, ermächtigen den übermittler eine vertragsstrafe gegenüber dem lieferservice auszusprechen und einzufordern. es obliegt dem übermittler, das angebot des lieferservice zeitweilig offline zu nehmen.


§4 preisänderung:
der übermittler ist berechtigt, die preise nach schriftlicher vorankündigung mit einer frist von einem monaten zu erhöhen. in diesem fall hat der partner - lieferservice das recht, den vertrag ohne einhaltung einer frist zu dem termin zu kündigen, an dem die preisänderung wirksam wird, wenn die preisanhebung über die allgemeine preissteigerung wesentlich hinausgeht.


§5 dauer des vertrages, kündigung:
a) dieser vertrag wird für unbefristet abgeschlossen, beginnend mit dem datum des beginns der leistungserbringung durch deliver24. einer angabe von gründen bedarf es für die kündigung nicht. geleistete zahlungen für service-dienstleistungen können nicht erstattet werden.
b) das recht zur fristlosen kündigung aus wichtigem grund bleibt davon unberührt. als wichtiger grund für die kündigung des vertrages durch den übermittler gilt insbesondere

• ein verstoß des partner - lieferservicen gegen gesetzliche verbote, insbesondere die verletzung strafrechtlicher, urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, namensrechtlicher oder datenschutzrechtlicher bestimmungen

• ein zahlungsverzug, der länger als zwei wochen andauert

• die fortsetzung sonstiger vertrags-verstöße nach abmahnung durch den übermittler

• eine grundlegende änderung der rechtlichen oder technischen standards im internet, wenn es für den übermittler dadurch unzumutbar wird, seine leistungen ganz oder teilweise weiter zu erbringen.


§6 leistungsangebot und allgemeine geschäftsbedingungen:
der übermittler erbringt seine leistungen im übrigen nach maßgabe seines leistungsangebots und seiner allgemeinen geschäftsbedingungen. leistungsangebot und allgemeine geschäftsbedingungen sind bestandteil dieses vertrags und liegen dem partner - lieferservicen vor und sind auf der website einsehbar.


§7 leistungen des übermittlers:

a) soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf der übermittler die ihm obliegenden leistungen auch von fachkundigen mitarbeitern oder dritten erbringen lassen.
b) soweit einzelne leistungen des übermittlers nach zeitlichem aufwand abgerechnet werden, hat der partner - lieferservice anspruch auf monatliche abrechnungen. darin soll die art der abgerechneten leistung und die aufgewendete zeit bezeichnet werden. für leistungen, die der übermittler auf wunsch des partner - lieferservices an einem anderen ort, als seinem geschäftssitz erbringt, kann er auch an- und abfahrtszeiten berechnen. für jeden gefahrenen kilometer steht ihm eine pauschale von € 0,50 zu.


§8 rechte dritter:
a) der partner - lieferservice versichert ausdrücklich, dass die bereitstellung und veröffentlichung der inhalte der von ihm eingestellten nach seinen informationen und/oder für ihn vom übermittler erstellten webseiten weder gegen deutsches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes heimatrecht, insbesondere urheber-, datenschutz- und wettbewerbsrecht, verstößt. der übermittler behält sich vor, seiten, die inhaltlich bedenklich erscheinen, von einer speicherung auf seinem server auszunehmen. den anbieter wird er von einer etwa vorgenommenen löschung der seiten unverzüglich informieren. das gleiche gilt, wenn der übermittler von dritter seite aufgefordert wird, inhalte auf seinen webseiten zu ändern oder zu löschen, weil sie angeblich fremde rechte verletzen. es entsteht für den übermittler keine prüfungspflicht.


§ 9 datenschutz:
a) falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten die durch deliver24 unterbreiteten informationen als vertraulich.
b) der partner - lieferservice und nutzer ist damit einverstanden, dass persönliche daten (bestandsdaten) und andere informationen, die sein nutzungsverhalten betreffen (z.b. zeitpunkt, anzahl und dauer der verbindungen und bestellvorgänge usw.), vom übermittler während der dauer des vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur erfüllung des vertragszweck, insbesondere für abrechnungszwecke, erforderlich ist. mit der speicherung erklärt er sein einverständnis. die erhobenen bestandsdaten verarbeitet und nutzt der übermittler auch zur beratung seiner partner - lieferservice, zur werbung und zur marktforschung für eigene zwecke und zur bedarfsgerechten gestaltung seiner telekommunikationsleistungen. der partner - lieferservice kann einer solchen nutzung seiner daten widersprechen.
c) der übermittler verpflichtet sich, dem partner - lieferservice auf verlangen jederzeit über den gespeicherten datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich auskunft zu erteilen. der übermittler wird weder diese daten noch den inhalt privater nachrichten des partner - lieferservices ohne dessen einverständnis an dritte weiterleiten. dies gilt nur insoweit nicht, als der übermittler gesetzlich verpflichtet ist, dritten, insbesondere staatlichen stellen, solche daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische normen dies vorsehen und der partner - lieferservice nicht widerspricht.
d) der übermittler weist den partner - lieferservice ausdrücklich darauf hin, dass der datenschutz für datenübertragungen in offenen netzen, wie dem internet, nach dem derzeitigen stand der technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. der partner - lieferservice weiß, dass der übermittler das auf dem webserver gespeicherte seitenangebot und unter umständen auch weitere dort abgelegte daten des partner - lieferservices aus technischer sicht jederzeit einsehen kann. auch andere teilnehmer am internet sind unter umständen technisch in der lage, unbefugt in die netzsicherheit einzugreifen und den nachrichtenverkehr zu kontrollieren.


§10 haftungsbeschränkung:
a) der partner – lieferservice und der besteller erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die nutzung des dienstes auf seine eigene gefahr erfolgt.
b) der partner – lieferservice und der besteller haftet für jegliche inanspruchnahme des dienstes, die durch die benutzerkennung des partner - lieferservicen oder der von ihm bezeichneten benutzer erfolgt.
c) weder deliver24 noch dessen informationslieferanten, lizenzgeber, angestellte oder vertreter gewährleisten, dass der dienst ununterbrochen und fehlerfrei zur verfügung steht, ebenso wenig sichern die vorgenannten personen zu oder übernehmen die gewährleistung dafür, dass durch die benutzung der dienste bestimmte ergebnisse erzielt werden können.
d) der dienst wird so erbracht, wie er aktuell vorliegt, ohne dass irgendeine ausdrückliche oder stillschweigende zusicherung insbesondere hinsichtlich des bestehens von urheber- oder sonstigen rechten, der handelstauglichkeit oder der eignung für einen bestimmten zweck gegeben wird.
e) die vorstehenden haftungsausschlüsse gelten nicht, soweit nach den auf diese vereinbarung anwendbaren gesetzen gehaftet wird.
f) weder deliver24 noch andere personen, die an der entwicklung, herstellung oder bereitstellung des dienstes beteiligt sind, haften für schäden aller art, insbesondere nicht für folgeschäden wie entgangener gewinn, die im rahmen der benutzung des dienstes oder der unmöglichkeit oder erschwerung der benutzung des dienstes oder als folge der verletzung einer gewährleistungs-verpflichtung entstanden sind.
g) der partner - lieferservice erkennt ausdrücklich an, dass die bedingungen dieser bestimmung auch für drittlieferungen gelten. der übermittler haftet für schäden, die von ihm oder seinen erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. bei der verletzung wesentlicher vertragspflichten ist die haftung in fällen einfacher fahrlässigkeit bei vermögensschäden der art nach auf vorhersehbare, unmittelbare schäden und der höhe nach auf die höhe der je nach tarif angefallenen gebühr für ein jahr beschränkt. im übrigen ist die haftung ausgeschlossen.


§11 freistellung
der partner - lieferservice verpflichtet sich, den übermittler im innenverhältnis (zwischen übermittler und partner - lieferservice) von allen etwaigen ansprüchen dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen handlungen des partner - lieferservicen oder inhaltlichen fehlern der von diesem zur verfügung gestellten informationen oder der über das internet bestellten waren beruhen. dies gilt insbesondere für urheber-, datenschutz- und wettbewerbsrechtsverletzungen.


§12 anwendbares recht, gerichtsstand
der vertrag unterliegt deutschem recht. sofern der partner - lieferservice vollkaufmann ist, sind die für den sitz des übermittlers örtlich zuständigen gerichte ausschließlich zuständig. der übermittler kann klagen gegen den partner - lieferservicen auch an dessen wohn- oder geschäftssitz erheben.


§13 sonstiges:

a) änderungen oder ergänzungen dieses vertrages gelten nur dann, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. das gilt auch für eine änderung dieser schriftformklausel.
b) alle erklärungen des übermittlers können auf elektronischem weg an den partner - lieferservicen gerichtet werden. dies gilt auch für abrechnungen im rahmen des vertragsverhältnisses.
c) der partner - lieferservice kann mit forderungen gegenüber dem übermittler nur aufrechnen, wenn sie anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. sollte eine bestimmung dieses vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der vertrag eine ausfüllungsbedürftige lücke enthalten, so berührt dies die wirksamkeit der übrigen bestimmungen nicht. an die stelle der unwirksamen bestimmung oder der lücke tritt eine dem wirtschaftlichen zweck der vereinbarung nahe kommende regelung, die von den parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die unwirksamkeit der bestimmung gekannt hätten.

berlin, den 29.09.2004


ihr deliver24-team